Einschränkung der Fahrzeiten

Mit der Erteilung einer weiteren Betriebsgenehmigung seitens des Landratsamtes wurden uns ein paar Auflagen erteilt, an die wir uns künftig zu halten haben und somit alle Mitglieder und Gastfahrer bitten, sich an die nachfolgenden Punkte zu halten!

  • Der Betrieb von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist untersagt
  • Fahrzeuge dürfen an allen Wochentagen in der Zeit von 09:00 – 18:00 betrieben werden
  • Außerhalb dieser Zeiten ist ein Befahren der Strecke mit Fahrzeugen untersagt

Eine entsprechende Bahnordnung wird noch formuliert und hängt bald an der Strecke aus.